
Ihr Recht gegenüber Behörden – Durchsetzung von Ansprüchen bei Rente, Pflege und Jobcenter.
Ihr Anwalt für Sozialrecht in Gotha: Starker Beistand im Paragraphen-Dschungel der Behörden
Ob abgelehnter Pflegegrad, Streitigkeiten um das Bürgergeld oder die Verweigerung einer Erwerbsminderungsrente – Konflikte mit Ämtern und Sozialversicherungsträgern sind oft existenzbedrohend. Als Kanzlei in Gotha stehen wir fest an Ihrer Seite. Wir begegnen Behörden auf Augenhöhe, prüfen fehlerhafte Bescheide und sorgen dafür, dass Sie die finanzielle Unterstützung und die Rechte erhalten, die Ihnen gesetzlich zustehen.
Wichtige Details zu unserer Zusammenarbeit:
Ort & Dauer: Die Beratung findet diskret in unserer Kanzlei in der Weimarer Str. 24 in Gotha statt. Vom Einlegen eines Widerspruchs bis hin zur Vertretung vor dem Sozialgericht begleiten wir Sie so lange, wie es Ihr Fall erfordert.
Kosten: Wir setzen auf faire Beratung. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt. Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, sodass die Kosten oft komplett übernommen werden.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten:
Um die Fristen (oft nur 4 Wochen!) nicht zu versäumen und Ihren Fall sofort prüfen zu können, bringen Sie bitte Folgendes mit:
Den aktuellen Bescheid oder Widerspruchsbescheid der Behörde (z.B. Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse)
Sämtlichen relevanten Schriftverkehr mit der Behörde
Medizinische Unterlagen oder Gutachten (besonders bei Pflegegraden oder Schwerbehinderung)
So beauftragen Sie uns:
Lassen Sie sich von Ablehnungsbescheiden nicht einschüchtern. Nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite für eine kostenfreie Ersteinschätzung oder rufen Sie uns direkt unter 03621 512145 an, um Ihren persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Sprechen Sie mit uns
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